News
Vogelgrippe |
01.05.2023 |
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hebt in Absprache mit den Kantonalen Veterinärdiensten sämtliche Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe auf. Damit wird auf den Umstand, dass in den letzten Wochen schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten sind, reagiert. Neue Vogelgrippe-Fälle sind aber weiterhin möglich. Deshalb müssen Geflügelhaltende vermehrte Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel melden. Das BLV beobachtet die Situation aufmerksam. Die Vogelgrippe grassierte diesen Winter fast weltweit. In der Schweiz erkrankten vor allem Möwen. Weiter waren im Kanton Zürich drei kleine Tierhaltungen von der Seuche betroffen. Das BLV hatte in Absprache mit den kantonalen Behörden im November 2022 Schutzmassnahmen angeordnet und sie in mehreren Schritten bis und mit dem 30. April 2023 verlängert. Damit konnte eine Ausbreitung der Krankheit in Geflügelhaltungen weitgehend verhindert werden. Die Bestimmungen hatten zum Ziel, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden. Da sich die Seuchenlage entschärft hat, werden die Massnahmen gegen die Vogelgrippe per 1.Mai 2023 aufgehoben. Die Seuchensituation erfordert weiterhin die Wachsamkeit der HaugeflügelhalterInnen. Benachrichtigen Sie bei übermässigen Krankheits- oder Todesfällen Ihre Bestandestierärztin, Ihren Bestandestierarzt. Möchten Sie mehr über die Aviäre Influenza erfahren? > weiterführenden Informationen vom BLV
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Tierseuchenüberwachung |
01.03.2023 |
Zur Zeit laufen wieder die jährlichen Probenentnahmen zur Tierseuchenüberwachung. Der Kontrolltierarzt meldet sich beim Tierhalter, wenn der Betrieb für folgende Blutproben ausgewählt wurde: Rinder (BVD, IBR/IPV und EBL) Der Tierhalter meldet sich beim Kontrolltierarzt bis zum 15. Februar für folgende Verrichtungen: Obligatorische Untersuchung der zuchtfähigen Stiere auf IBR/IPV Alle tierseuchenpolizeilichen Aufgaben werden dem Kontrolltierarzt als Reihenauftrag vergeben und vom Veterinärdienst vergütet. Zusätzlicher Mehraufwand bei Terminwünschen und Spezialbesuchen wird dem Tierhalter weiterverrechnet.
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Kennzeichnung von Neuweltkameliden |
28.09.2022 |
Die Kennzeichnung von Neuweltkameliden wird ab 1. November 2022 Pflicht
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App für Moderhinke-Bekämpfung im eigenen Betrieb |
21.10.2020 |
Nützliche App für das Management der Moderhinke-Bekämpfung im eigenen Betrieb
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Enthornungs- und Kastrations-Aktion |
14.12.2017 |
Gerne möchten wir Sie auf unsere Enthornungs-/Kastrations-Aktion aufmerksam machen. Jeweils am letzten Dienstag im Monat (Beginn 30.01.2018) können sie bei uns in der Praxis vorbeikommen und ihr Tier zu vergünstigten Preisen enthornen/kastrieren lassen. An diesen Tagen gelten folgende Preise: Enthornung: 25.- pro Kalb Pauschal (inkl. Medikament) Falls die Kälber zu grosse Hörner haben (Zange nötig) und die Gitzi schon älter als 3 Wochen sind, wird ein Aufpreis verrechnet. Kastration mit Gummiring: 25.- pro Kalb Pauschal (inkl. Medikament) Aus organisatorischen Gründen ist eine telefonische Voranmeldung notwendig. Das Praxisteam freut sich auf ihr zahlreiches Erscheinen, bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Gross- und Nutztierpraxis Uri AG
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