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 Vogelgrippe

01.05.2023


Der Veterinärdienst der Urkantone informiert:

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hebt in Absprache mit den Kantonalen Veterinärdiensten sämtliche Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe auf. Damit wird auf den Umstand, dass in den letzten Wochen schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten sind, reagiert. Neue Vogelgrippe-Fälle sind aber weiterhin möglich. Deshalb müssen Geflügelhaltende vermehrte Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel melden. Das BLV beobachtet die Situation aufmerksam.

Die Vogelgrippe grassierte diesen Winter fast weltweit. In der Schweiz erkrankten vor allem Möwen. Weiter waren im Kanton Zürich drei kleine Tierhaltungen von der Seuche betroffen. Das BLV hatte in Absprache mit den kantonalen Behörden im November 2022 Schutzmassnahmen angeordnet und sie in mehreren Schritten bis und mit dem 30. April 2023 verlängert. Damit konnte eine Ausbreitung der Krankheit in Geflügelhaltungen weitgehend verhindert werden. Die Bestimmungen hatten zum Ziel, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden. Da sich die Seuchenlage entschärft hat, werden die Massnahmen gegen die Vogelgrippe per 1.Mai 2023 aufgehoben.

Die Seuchensituation erfordert weiterhin die Wachsamkeit der HaugeflügelhalterInnen. Benachrichtigen Sie bei übermässigen Krankheits- oder Todesfällen Ihre Bestandestierärztin, Ihren Bestandestierarzt.

Möchten Sie mehr über die Aviäre Influenza erfahren?

> weiterführenden Informationen vom BLV


 
 

 Tierseuchenüberwachung

01.03.2023

Zur Zeit laufen wieder die jährlichen Probenentnahmen zur Tierseuchenüberwachung.
Mehr Informationen dazu:

Die Freiheit von verschiedenen auszurottenden Tierseuchen wird mit Hilfe von risikobasierten und nach Zufallsprinzip ausgewählten Stichprobenuntersuchungen dokumentiert. Die Überwachung und Dokumentation der Tiergesundheit ist wichtiger Bestandteil für die Unterstützung des Handels von Tieren und tierischen Produkten mit dem Ausland. Seit 1994 werden diese Untersuchungen durchgeführt. Jedes Jahr werden für den Veterinärdienst im Frühjahr, 1. Februar – 31. Mai, Blutuntersuchungen und Impfungen durch den Kontrolltierarzt erledigt.

Der Kontrolltierarzt meldet sich beim Tierhalter, wenn der Betrieb für folgende Blutproben ausgewählt wurde:

Rinder (BVD, IBR/IPV und EBL)
Schafe (Brucellose) und
Ziegen (CAE und teilweise Brucellose)

Weitere Untersuchungen werden direkt am Schlachthof oder am Suisselab in Zollikofen durchgeführt. Darunter fallen Blauzungenkrankheit (BT), Bovine spongioforme Encephalopathie (BSE), Aujeszkykrankheit und Porcines reproduktives und respiratorisches Syndrom (PRRS) bei den Schweinen.

Der Tierhalter meldet sich beim Kontrolltierarzt bis zum 15. Februar für folgende Verrichtungen:

Obligatorische Untersuchung der zuchtfähigen Stiere auf IBR/IPV

Alle tierseuchenpolizeilichen Aufgaben werden dem Kontrolltierarzt als Reihenauftrag vergeben und vom Veterinärdienst vergütet. Zusätzlicher Mehraufwand bei Terminwünschen und Spezialbesuchen wird dem Tierhalter weiterverrechnet.


 
 

 Kennzeichnung von Neuweltkameliden

28.09.2022

Die Kennzeichnung von Neuweltkameliden wird ab 1. November 2022 Pflicht

weitere Informationen


 
 

  App für Moderhinke-Bekämpfung im eigenen Betrieb

21.10.2020

Nützliche App für das Management der Moderhinke-Bekämpfung im eigenen Betrieb

weitere Informationen


 
 

 Enthornungs- und Kastrations-Aktion

14.12.2017

Gerne möchten wir Sie auf unsere Enthornungs-/Kastrations-Aktion aufmerksam machen.

Jeweils am letzten Dienstag im Monat (Beginn 30.01.2018) können sie bei uns in der Praxis vorbeikommen und ihr Tier zu vergünstigten Preisen enthornen/kastrieren lassen.

An diesen Tagen gelten folgende Preise:

Enthornung:

25.- pro Kalb Pauschal (inkl. Medikament)
35.- pro Gitzi Pauschal (inkl. Medikament)

Falls die Kälber zu grosse Hörner haben (Zange nötig) und die Gitzi schon älter als 3 Wochen sind, wird ein Aufpreis verrechnet.

Kastration mit Gummiring:

25.- pro Kalb Pauschal (inkl. Medikament)
15.- pro Gitzi/Lamm Pauschal (inkl. Medikament)

Aus organisatorischen Gründen ist eine telefonische Voranmeldung notwendig.

Das Praxisteam freut sich auf ihr zahlreiches Erscheinen, bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Gross- und Nutztierpraxis Uri AG